§ 7.06 – Besondere Liegestellen
col1 0 0.13* col2 0 1.69* col3 0 1.09* col4 1.09* 1 Auf Liegestellen, bei denen eines der Tafelzeichen E.5.4 bis E.5.15 (Anlage 7) aufgestellt ist, dürfen nur die Fahrzeugarten stilliegen, für die das Tafelzeichen gilt. 1 col4 col2 0 center block bgbl2_1994_j0061_ab_0030.jpg 1 right col2 col1 center block bgbl2_1994_j0061_ab_0040.jpg 1 col4 col3 0 center block bgbl2_1994_j0061_ab_0050.jpg 1 right col2 col1 center block bgbl2_1994_j0061_ab_0060.jpg 1 col4 col3 0 center block bgbl2_1994_j0061_ab_0070.jpg 1 right col2 col1 center block bgbl2_1994_j0061_ab_0080.jpg 1 col4 col3 0 center block bgbl2_1994_j0062_ab_0010.jpg 1 right col2 col1 center block bgbl2_1994_j0062_ab_0020.jpg 1 col4 col3 0 center block bgbl2_1994_j0062_ab_0030.jpg 1 right col2 col1 center block bgbl2_1994_j0062_ab_0040.jpg 1 col4 col3 0 center block bgbl2_1994_j0062_ab_0050.jpg 1 right col2 col1 center block bgbl2_1994_j0062_ab_0060.jpg 1 col4 col3 0 1 Die Liegestellen sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht, vom Ufer aus und ein Fahrzeug neben dem anderen zu belegen. 1 col4 col2 0 1 An Liegestellen, bei denen das Tafelzeichen B.12 (Anlage 7) aufgestellt ist, sind alle Fahrzeuge verpflichtet, sich an einen betriebsbereiten Landstromanschluss anzuschließen und ihren gesamten Bedarf an elektrischer Energie während des Stillliegens daraus zu decken. Ausnahmen vom Gebot nach Satz 1 können auf einem rechteckigen weißen zusätzlichen Schild angegeben werden, das unterhalb des Tafelzeichens B.12 angebracht ist. 1 col4 col2 0 1 Nummer 3 findet keine Anwendung auf Fahrzeuge, die während des Stillliegens ausschließlich eine Energieversorgung nutzen, welche keine Geräusche sowie keine gasförmigen Schadstoffe und luftverunreinigenden Partikel verursacht. 1 col4 col2 top left 50 4 none %yes;
Kurz erklärt
- An Liegestellen mit bestimmten Tafelzeichen dürfen nur die dafür zugelassenen Fahrzeugarten anlegen.
- Fahrzeuge müssen an der Seite der Wasserstraße, wo das Tafelzeichen steht, nebeneinander anlegen.
- An Liegestellen mit dem Tafelzeichen B.12 müssen alle Fahrzeuge an einen Landstromanschluss angeschlossen werden.
- Der gesamte Strombedarf der Fahrzeuge während des Stillliegens muss aus diesem Landstromanschluss gedeckt werden.
- Ausnahmen von der Landstrompflicht können durch ein zusätzliches Schild unter dem Tafelzeichen B.12 angezeigt werden.